Zustandserfassung der Liegenschaftsentwässerung
Mit modernster Technik.
Die Kontrollstelle der Gemeinde verlangt je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen Zustandsbericht der Liegenschaftsentwässerung. Dieser Bericht dient der Kontrollstelle als Grundlage für die Beurteilung des Zustands der Abwasserleitungen. Die darin festgestellte Mängel werden der Bauherrschaft mitgeteilt, mit der Auflage ein Sanierungskonzept zu erstellen und dieses nach einer Prüfung durch die Kontrollstelle umzusetzen.
Der Umfang der Auflagen kann je nach Gemeinde und Bauvorhaben variieren.
Arbeitsablauf «Zustandserfassung der Liegenschaftsentwässerung»